Diese Angaben können z.B. direkt am Bild oder in einem gesonderten Bildquellenverzeichnis gemacht werden, müssen in jedem Fall aber eindeutig zuordbar und leicht aufzufinden sein. Angaben als Mouseover reichen nicht aus. Pauschale Bildquellenangaben wie „Wikipedia“ werden der Lizenz ebenfalls nicht gerecht. Das Bild genießt urheberrechtlichen Schutz und ist nicht gemeinfrei! Jegliche Verwendungen des Bildes ohne den geforderten Urheber- bzw. Lizenzvermerk sind unzulässig und verletzen damit das Urheberrecht! Das gilt natürlich nicht, falls der Urheber auf anderem Wege ein Nutzungsrecht erteilt hat, wie er es z.B. über seine Fotoagentur kostenpflichtig anbietet (Lizenzen ohne Pflicht der Namensnennung). Sollte dieses Werk im Printbereich genutzt werden, freut sich der Urheber über die Zusendung eines Belegexemplars.